Passiva

Die Passiva bedeuten Verbindlichkeiten und stellen im Erbrecht alle negativen Vermögenswerte wie z.B. offene Rechnungen, die Beerdigungskosten oder Darlehensverbindlichkeiten dar.
Das Gegenteil der Passiva sind die Aktiva.

Wir helfen Ihnen genau zu ermitteln, welche Vermögenswerte ein Nachlass beinhaltet, sodass keine werthaltigen Elemente übersehen werden.

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Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseinandersetzung.

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