Leistungsklage
Mit der Leistungsklage soll der Beklagte zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden.
Diese Klageart wird häufig gewählt, wenn man die Auszahlung von Geld, z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch, begehrt.
Sie haben geerbt und gegen Sie wird Klage auf Auszahlung des Pflichtteils erhoben? Wir beraten sie umfassend und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht.
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Eine Frage zu diesem Begriff?
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