Leistungsklage

Mit der Leistungsklage soll der Beklagte zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden.
Diese Klageart wird häufig gewählt, wenn man die Auszahlung von Geld, z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch, begehrt.

Sie haben geerbt und gegen Sie wird Klage auf Auszahlung des Pflichtteils erhoben? Wir beraten sie umfassend und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht.

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Sie haben geerbt und es besteht Streit zwischen den Miterben? Lesen Sie hier mehr zum Erbprozess.

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