Hat ein Erbe schon zu Lebzeiten des Erblassers von diesem Zuwendungen erhalten, muss er sich dies beim Erbfall anrechnen lassen.
Dies führt zu Ausgleichspflichten gegenüber den Miterben.
Häufig kommt es zum Streit, wenn Zuwendungen des Erblassers, z.B. durch Schenkungen, beim Erbfall nicht dargelegt werden.

Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Ausgleichsansprüche zustehen und setzen diese gegen den oder die Miterben durch.

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