Eine Verteilung des Nachlasses unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts kann in Fällen, in denen ein Unternehmen oder die Wohnung eines zurückgelassenen Ehepartners zum Nachlass gehört, unbefriedigend sein. Dann bietet es sich an, mit dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Dieser wird in aller Regel eine Abfindungszahlung erhalten. Eine Vereinbarung zum Pflichtteilsverzicht stellt einen Vertrag dar, der der notariellen Beurkundung bedarf.

Nicht selten führen Vereinbarungen über Pflichtteile zwischen Beteiligten zu Streitigkeiten. Wir vermitteln zwischen Ihnen und der Gegenseite und helfen Ihnen Ihre Interessen durchzusetzen.

Weiter lesen:
Sie wollen einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.