Auch adoptierte Kinder sind Abkömmlinge; damit steht ihnen ein volles gesetzliches Erbrecht zu. Ebenso steht ihnen ein Pflichtteil zu, falls ihre Eltern sie enterben sollten. Ein gesetzliches Erbrecht in Bezug auf die leiblichen Eltern besteht jedoch nicht mehr, da mit der Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern erlischt.

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