Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, die auf Lebzeiten geschlossen wird.
Im Erbrecht werden Lebenspartner weitestgehend genauso behandelt wie Ehegatten.
Sie können ebenso ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Ist kein Testament vorhanden, erbt der Lebenspartner zu einem Viertel, wenn der verstorbenen Lebenspartner Kinder hinterlassen hat.
Sind keine Kinder, jedoch Eltern oder Geschwister noch am Leben, erbt der Partner zur Hälfte.

Sie sind in einer Erbengemeinschaft mit einem eingetragenen Lebenspartner des Erblassers. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Aufteilung des Nachlasses.

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