= Vergütungstabelle eines Testamentsvollstreckers.
Grundsätzlich orientiert sich die Vergütung an dem Willen des Erblassers.
Trifft dieser jedoch keine Regelung in seinem Testament, so kann der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen.
Die Möhringsche Tabelle legt die Vergütung nicht nur am Nachlasswert fest, sondern vor allem an dem Umfang der tatsächlichen Arbeit.

Über den Ihnen hinterlassenen Nachlass ist Testamentsvollstreckung angeordnet worden? Schlagen Sie einen der Fachanwälte für Erbrecht als Testamentsvollstrecker vor. Es wurde bereits ein Testamentsvollstrecker ernannt? Wir unterstützen diesen gerne.

Weiter lesen:
Testamentsvollstreckung – Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben!