Der Testamentsvollstrecker führt die Testamentsvollstreckung durch.
Er kann vom Erblasser im Testament bestimmt werden und muss bei der Verwaltung des Nachlasses dessen Willen genau beachten.

Auch Laien können Testamentsvollstrecker sein, sind mit diesem Amt jedoch häufig überfordert. Wir verfügen über mehrere Fachanwälte, die gleichzeitig erfahrene Testamentsvollstrecker sind.

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Testamentsvollstreckung – Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben!