Auch Minderjährige können erben.
Allerdings bedarf die Annahme der Erbschaft in diesem Fall der Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlicher Vertreter. Hinterlässt der Erblasser selbst minderjährige Kinder, so können diese auch erben.
Allerdings muss das Erbe in der Regel von dem überlebenden Elternteil verwaltet werden.
Damit das Erbe im Sinne des Kindes verwaltet wird, sollte im Testament genau festgelegt werden, wie der Nachlass verwaltet werden soll.

Wir unterstützen Sie bei all den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen gern.

Lesen Sie mehr:
Unsere Philosophie – So sichern wir Ihnen den größtmöglichen Ertrag.