Von dem Grundsatz der Testierfreiheit wird im Heimgesetz eine Ausnahme gemacht.
Danach dürfen Mitarbeitern oder Trägern von Heimen von Heimbewohnern kein Geld oder geldwerte Leistungen zugewandt werden.
Dies betrifft sowohl Geldgeschenke zu Lebzeiten als auch Erbeinsetzungen.
Verstößt ein Testament gegen diese Vorschrift, so ist es unwirksam.
Eine Ausnahme davon besteht u.U. nur, wenn der Erbe nichts von der geplanten Zuwendung gewusst hat.

Ob ein Testament möglicherweise unwirksam ist und wie es um Ihre Erbquote steht, wissen unsere Fachleute. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

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