Bestehen Zweifel, z.B. an der Testierfähigkeit des Erblassers oder an dem Testament als Ganzes, entsteht oft Streit.
Kommt es zu einem gerichtlichen Prozess, können zum Beweis auch Zeugen angeführt werden, die umstrittene Tatsachen beweisen sollen.
Zeugen können nahestehende Personen – aber auch der behandelnde Arzt – sein, sofern dieser von seiner Schweigepflicht entbunden ist.

Wir sind fünf im Erbrecht tätige Anwälte und verfügen über viel erbrechtliche und prozessuale Erfahrung, sodass wir Ihre Interessen auch im Prozessfall angemessen vertreten können.

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