Wurden weder Testament noch Erbvertrag verfasst, greift die gesetzliche Erbfolge.
Danach erben zunächst die Abkömmlinge und die Ehepartner.
Tritt danach niemand das Erbe an, erben die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, danach die Großeltern und deren Abkömmlinge usw.
Wie der Nachlass verteilt wird, ist jedoch immer unterschiedlich.
Wir untersuchen Ihren Fall genau und ermitteln für Sie die genauen Erbquoten für Sie und Ihre eventuellen Miterben. So kommen Sie nicht zu kurz.
Weiter lesen:
Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseinandersetzung.
WP Glossary Term Usage
- Landgut
- Lebensgefährten
- landwirtschaftliches Testament
- Testamentsregister
- Verfügung von Todes wegen
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Vertretung mehrerer Miterben / Pflichtteilsberechtigter
- Schenkung mit böswilligem Hintergedanken?
- Zeitpunkt des Todes: Erbfall.
- Keine Vorlagepflicht für Erbschein
- Der Staat als Erbe
- Freiheitliches Erbrecht
- Zeit für Änderungen
- „Sein Testament machen.“
- Zweite Ehe, zweite Chance
- Unverhofft kommt oft.
- Ein lichter Moment
- Die gesetzliche Erbfolge
- Krankenkasse darf nicht über Erbenstellung entscheiden
- Die Erbengemeinschaft als „Konfliktgemeinschaft“
- Der Erbschein – Mehr als nur ein Blatt Papier
- Die vergessene gegenseitige Erbeinsetzung
- Patchworkfamilie und die gesetzliche Erbfolge
- Erbrechtliche Beratung