Beiträge aus dem Erbrecht – Seite 4
Aktuelle Entscheidungen, Entwicklungen und Erklärungen aus dem Erbrecht – aus unserer Kanzlei.
Pflegefreibeträge im Erbschaftsteuerrecht – auch für die Kinder
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. Das sagt jedenfalls § 1618a BGB. Doch meistens bedarf es der Kenntnis dieser Norm nicht, um ihre Aussage umzusetzen. Es ist vielmals ein Selbstverständnis, nach dem viele Familien leben.
Stiften gehen …
Der Nachlass muss nicht immer an Partner, Verwandte oder Freunde vermacht werden: Der Erblasser kann sein Vermögen auch einer „guten Sache“ widmen. Dazu bietet es sich an, das Vermögen einer Stiftung zu überlassen, deren Sinn darin besteht, diese „gute Sache“ …
Die Ehe und das Erbrecht
Ohne eine Verfügung von Todes wegen, folgt ein Nachlass den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.
Zeit für Änderungen
Überwiegend ist das deutsche Erbrecht modern und den heutigen gesellschaftlichen Anschauungen angepasst. Doch gelegentlich legt es erstaunlich altmodische Anschauungen an den Tag:
Eine dritte Meinung
Der Erblasser hat bei der Errichtung eines Testaments die Qual der Wahl: Wen soll er als Erben einsetzen? Die Entscheidung kann ihm nach § 2065 Abs. 2 BGB niemand abnehmen. Hiernach kann er die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, keinem …
Ermittlungen im Pflegeheim
Fluch und zugleich Segen ist in der Zivilgerichtsbarkeit der sogenannte Beibringungsgrundsatz.
Von Pflichtteilsansprüchen und Steuerpflichten
So sinnvoll die Zahlung von Steuern überwiegend sein mag – gerne zahlt sie wohl niemand. Besonders unbeliebt werden Steuern dann, wenn sie einen überraschend rücklings überfallen, weil mit ihnen nicht gerechnet wurde.
In der Not …
Wer beim Eintritt des schlimmsten Falles einen Notfallplan parat hat, ist immer auf der sicheren Seite. Das dachten sich auch die Gesetzgeber, die das BGB mit seinem Erbrecht formten.
Die Testierfähigkeit
In den Genuss der Testierfreiheit kann nur derjenige kommen, der auch die Testierfähigkeit innehat.
Formvollendete Geschenke
Geschenke sind etwas schönes. Jedenfalls wenn man sie behalten darf.
Sprechen Sie mit uns.
Eine erbrechtliche Frage lässt sich meist in einem Gespräch klären. Wir nehmen uns die Zeit dafür.