Beiträge aus dem Erbrecht – Seite 8

Aktuelle Entscheidungen, Entwicklungen und Erklärungen aus dem Erbrecht – aus unserer Kanzlei.

  • Auskunftsansprüche zwischen Miterben

    Werden verschiedene Menschen aus dem Umfeld des Erblassers als Miterben eingesetzt, besteht häufig das Problem, dass einige keine genaue Kenntnis vom Umfang und der Zusammensetzung des Nachlasses haben, weil sie dem Erblasser nicht so nahe stehen – sei es …

  • Grabpflegekosten = Nachlassverbindlichkeiten?

    Im Rahmen der Berechnung des Nachlasswertes zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten stellt sich immer wieder die Frage, welche Kosten als Nachlassverbindlichkeiten von den Aktiva des Nachlasses abzugsfähig sind und ob …

  • OLG Koblenz: Teilungsplan ist vorzulegen

    Wer auf die Auseinandersetzung des Nachlasses klagt, muss einen Teilungsplan zur konkreten Zustimmung vorlegen.

  • Maklergebühren – Keine Minderung der Erbschaftsteuer

    Maklergebühren wirken sich nicht mindernd auf den im Rahmen der Erbschaftsteuer zu entrichtenden Betrag aus.

  • Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter

    Werden Abkömmlinge, Eltern oder Ehegatten des Erblassers durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen, beispielsweise, weil der Erblasser in seinem Testament eine Stiftung als alleinige Erbin eingesetzt hat, steht den genannten von der …

  • Erbvertrag mit Geschäftsführerin einer Pflegeeinrichtung unwirksam

    Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte in seinem Beschluss vom 12.05.2015, Az.: Az 21 W 67/14, klar, dass ein Erbvertrag zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes durch die zu pflegende Person unwirksam ist.

  • Wann verjähren eigentlich Vermächtnisansprüche?

    Nach heutigem Recht beginnt die Verjährungsfrist ab Kenntnis des „auslösenden Ereignisses“.Das heißt: Sobald ein Erbe weiß, dass der Erblasser verstorben ist und ihm aus dem Nachlass ein Vermächtnis zusteht , beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.

  • Pflichtteilsverzicht oder Verzicht auf den Pflichtteil?

    Pflichtteilsverzicht ist nicht gleich „Verzicht auf den Pflichtteil“.

Sprechen Sie mit uns.

Eine erbrechtliche Frage lässt sich meist in einem Gespräch klären. Wir nehmen uns die Zeit dafür.

Wir sind an zwei Standorten für Sie da

Standort Kiel

Dahlmannstraße 1–3
24103 Kiel

0431 908840 – 00

Kiel anrufen

Standort Hamburg

Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg

040 209 488 02

Hamburg anrufen

Lieber schreiben? Zum Kontaktformular