Ermittlungen im Pflegeheim
Fluch und zugleich Segen ist in der Zivilgerichtsbarkeit der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Er besagt, dass die Parteien jeweils den streitgegenständlichen Stoff selbständig sammeln und dem Gericht vortragen müssen. Das ist für die Gerichte insofern praktisch, als dass sie gemütlich abwarten dürfen, bis das relevante Material beigebracht wurde – anders als die Straf- oder Verwaltungsgerichte, die den […]