Die gesetzliche Erbfolge
Das sieht bei der vor, entweder „gewillkürt“ oder „gesetzlich“ zu vererben. „Gewillkürte“ Erbfolge meint, dass der durch eine gesonderte Bestimmung, also durch oder , verfügt, dass eine bestimmte Person sein Vermögen erben soll. Mit dieser Person kann er verwandt sein – muss er aber nicht. Die gesetzliche Erbfolge bezeichnet diejenige nach Verwandtschaftsgrad. Natürlich […]