Als Zustellungsbevollmächtigter wird derjenige bezeichnet, der als Vertreter einer Person besonders berechtigt ist, Zustellungen anzunehmen.
In Betracht kommen im erbrechtlichen Prozess etwa die Zustellung von Urteilen oder Beschlüssen.
Da an manche Zustellungen Fristen geknüpft sind, bietet sich die Bevollmächtigung eines Erbrechtsanwalts an.

Sind wir für den Empfang Ihrer Zustellungen bevollmächtigt, bewerten wir diese und informieren Sie über deren Inhalt und Bedeutung.

Weiter lesen:
Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!

WP Glossary Term Usage