Sind Urteile oder ein Beschluss vom Gericht nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort des Adressaten unbekannt ist und kein Zustellungsbevollmächtigter benannt ist, wird das Dokument an einer Tafel im Gericht ausgehängt.
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit gilt das Dokument als zugestellt.

Sind wir von Ihnen zur Annahme der Dokumente bevollmächtigt, prüfen wir diese und besprechen mit Ihnen ggf. die notwendigen Konsequenzen und Maßnahmen.

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