= Rechtsanwalt, der sich vorwiegend mit erbrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt.
Die Bezeichnung ist nicht geschützt; sie enthält keine Aussage über besondere Qualifikationen auf dem Gebiet des Erbrechts.

Ganz anders ist das bei einem Fachanwalt für Erbrecht.
Dieser hat zusätzlich die Weiterbildung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert, muss eine bestimmte Anzahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren nachweisen und in mehreren Prüfungen sein erbrechtliches Wissen nachweisen.
Um die Bezeichnung weiterhin führen zu dürfen, muss er regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und diese nachweisen.

Wir sind fünf ausschließlich im Erbrecht tätige Rechtsanwälte, von denen drei die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht führen dürfen.
So gewährleisten wir unseren Mandanten die höchstmögliche Qualität bei der Beantwortung Ihrer Fragen und helfen ihnen bestmöglich beim Nachlassmanagement.

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