Viele Gesellschaften und Unternehmen haben eine eigene Rechtsabteilung. Jedoch rechtfertigt die geringe Menge an erbrechtlichen Fragen in der Regel nicht die Einstellung eine Erbrechtsanwaltes.

Unser Erbrechts-Team fungiert für Sie mit fünf im Erbrecht tätigen Anwälten, von denen drei Fachanwälte für Erbrecht sind, als externe Erbrechtsabteilung.
Besitzt ihre Rechtsabteilung einen Erbrechtler, ist eine Zweitmeinung in rechtlichen Fragen oft von zentraler Bedeutung.
Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen und Arbeiten – auf Wunsch auch mit Ihrer Rechtsabteilung zusammen.

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