Mit dem Teilungsverbot ordnet der Erblasser an, dass der Nachlass nicht unter den Miterben aufgeteilt werden kann.
Der Erblasser verhindert die Auseinandersetzung.
Die Erben können sich jedoch durch einen einstimmigen Beschluss darüber hinwegsetzen.
Ansonsten erlischt das Verbot nach 30 Jahren.

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