= gemeinschaftliches Testament zwischen Ehe- oder Lebenspartnern
Als Erbe wird darin ausschließlich der Ehepartner eingesetzt, wobei die Abkömmlinge zunächst ausgeschlossen werden.
Stirbt einer der Partner, so erbt der andere das gesamte Vermögen. Stirbt dieser dann später auch, kann verfügt sein, dass der Nachlass nun den Abkömmlingen oder einem Dritten zufällt.

Ein Berliner Testament kann sehr vorteilhaft sein, birgt aber auch gewisse Nachteile.
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