Durch die neue EU Erbrechtsverordnung ändert sich das Recht für alle Erbfälle ab dem 17. August 2015.
Vor allem für Erbfälle mit Auslandsbezug bringt dies erhebliche Veränderungen mit sich.
Denn dann gilt in Todesfällen nur noch das Recht vor Ort, welches dem deutschen Recht nicht unbedingt entspricht.
So kann es z.B. sein, dass ein Berliner Testament, dessen Verfasser nun in Spanien lebt, nicht greift.

Wir beraten Sie vollumfänglich zu allen Veränderungen und beantworten all Ihre rechtlichen und tatsächlichen Fragen.

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