= Gesetz, das die Erbschaft von Bauernhöfen regelt
Es gilt in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westphalen und orientiert sich an der Rechtsfigur des sog. Anerben. Danach wird ein landwirtschaftliches Anwesen separat vom restlichen Vermögen an einen einzigen Erben vermacht, damit es geschlossen erhalten bleibt.

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