Wenn gesetzliche Erben im Testament nicht bedacht werden, dann sind sie enterbt!
Den engsten Angehörigen, das sind der Ehegatte, Abkömmlinge oder, falls diese nicht vorhanden sind, die Eltern, steht in diesen Fällen nach dem Gesetz ein Pflichtteilsanspruch zu, der gegenüber den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden kann.
Sie wurden durch eine letzwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen?
Wir prüfen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und ob das Testament oder der Erbvertrag wirksam ist. Wir machen den Auskunftsanspruch für Sie geltend, berechnen den Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- oder auch Zusatzpflichtteilsanspruch für Sie und beanspruchen diese(n) für Sie von dem oder den Erben.