Bei einem Vorausvermächtnis erhält der Erbe zusätzlich ein Vermächtnis.
Dies hat die Wirkung, dass der Vermächtnisgegenstand nicht auf den Erbteil angerechnet wird, sodass der Bedachte mehr bekommt, als es seiner Erbquote entspricht.
Weiter kann auf den Vermächtnisgegenstand nicht wegen Nachlassverbindlichkeiten zugegriffen werden.

Wir machen Ihre Ansprüche aus dem Vermächtnis geltend und führen die Korrespondenz.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!