Durch die Ausgleichung soll die Erbschaft wertmäßig gleichmäßig zwischen den Abkömmlingen aufgeteilt werden.
Dabei sollen auch lebzeitige Zuwendungen berücksichtigt werden.
Nicht betroffen von der gesetzlichen Ausgleichungspflicht sind Eltern, Ehepartner oder Geschwister des Erblassers.

Unsere kompetenten Erbrechtsanwälte kennen die möglichen Ausgleichungsansprüche und klären Sie gerne darüber auf.

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