Das Repräsentationssystem bestimmt die gesetzliche Erbfolge beim Erbfall.
Demnach schließen noch lebende Erben ihre eigenen Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Wird beispielsweise der Erblasser von seinem Kind beerbt, sind die Kinder des Erben ausgeschlossen.
Umgekehrt, rücken die Abkömmlinge nach, wenn der mit dem Erblasser näher Verwandte, z. B. wegen Todes, nicht gesetzlicher Erbe wird

Wir ermitteln, wer alles Erben des Nachlasses sind, aus dem auch Ihnen etwas zusteht und führen die Korrespondenz mit diesen Mitereben.

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Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseinandersetzung.

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