Eine Lebensversicherung sichert Risiken ab, die aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person entstehen.
Für den Versicherungsfall, z.B. Eintritt des Todes oder das Erleben eines bestimmten Ereignisses, wird meist eine Summe vereinbart, die dann bei Eintritt des Versicherungsfalls an die Person mit Bezugsberechtigung ausgezahlt wird.
Wurde kein Bezugsberechtigter festgelegt, fließt die Versicherungssumme meist in den Nachlass ein.

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