Ein Untervermächtnis liegt dann vor, wenn ein Vermächtnis seinerseits auch mit einem Vermächtnis belastet ist.
Besteht ein Untervermächtnis, ist der Hauptvermächtnisnehmer zu seiner Erfüllung verpflichtet.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er seine eigenen Ansprüche aus dem Vermächtnis nicht geltend machen.

In der Praxis führen solche Konstellationen zu Unsicherheiten bei den Bedachten. Wir helfen Ihnen, indem wir für Klarheit sorgen und Ihre Ansprüche entsprechend auch prozessual durchsetzen.

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