In eine Gesellschaft können nicht nur Bareinlagen getätigt werden. Vielmehr können auch Vermögensgegenstände eingebracht werden. Auch das Einbringen von immateriellen Werten, wie Patenten oder Lizenzen, ist möglich.

Sind nach dem Erbfall im Nachlass Vermögensgegenstände enthalten, müssen diese bewertet und begutachtet, damit sie optimal und nicht unter Wert in eine Gesellschaft eingebracht werden können.

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