= besondere Form des herkömmlichen Vermächtnisses.
Der Erblasser kann bestimmen, dass ein Vermächtnisnehmer, im Gegensatz zum herkömmlichen Vermächtnis, nicht z.B. einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme aus dem Nachlass erhalten soll, sondern einen bestimmten Bruchteil des gesamten Nachlasses.
Der genaue Anteil des Vermächtnisnehmers richtet sich dann nach der Gesamthöhe des Nachlasses.

Wir ermitteln den Umfang des Nachlasses und errechnen für Sie die Höhe des Vermächtnisses.

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