Fachanwälte für Erbrecht in Hamburg und Kiel
- Ihre Fachanwälte für ErbrechtHamburg | Kiel
- Standort HamburgJohannes Brahms Platz 1
20355 Hamburg - Erstberatung ErbrechtWir beantworten Ihre erbrechtlichen Fragen Erstberatung Erbrecht
- Sie haben geerbt?Informationen für Erben Erbauseinandersetzungen
- Sie wurden enterbt?Pflichtteilsanspruch bei Enterbung Pflichtteilsanspruch
- NachfolgeplanungGestaltung der Vermögensübergabe Nachfolgeplanung
- TestamentsvollstreckungFunktionen und Rechte des Testamentsvollstreckers Testamentsvollstreckung
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- Standort HamburgJohannes Brahms Platz 1, 20355 Hamburg
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- Nachfolge PlanungGestaltung der Vermögensübergabe Nachfolgeplanung
- Testaments VollstreckungFunktionen und Rechte des Testamentsvollstreckers Testamentsvollstreckung
die.erbrechtskanzlei in Hamburg und Kiel
Fachanwälte für Erbrecht
Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Erbengemeinschaften ebenso wie Institutionen wie z.B. Hilfsorganisationen in allen Bereichen des Erbrechts. Dabei haben wir uns ganz bewusst auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, denn wir sind der Überzeugung, dass eine besondere Expertise zu besonderer Qualität führt. Dies folgt aus dem ständigen fachlichen Austausch im Team.
Unverbindlich anfragen
Geerbt?
Erbauseinandersetzungen
Enterbt?
Pflichtteilsanspruch
Versteuern?
Erbschaftssteuer
Erbstreit vermeiden?
Mediation
Wer bekommt was?
Nachfolgeplanung
Zu unseren Tätigkeitsfeldern
Aus der Bearbeitung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle ergibt sich eine ständige Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. All dies fließt in unsere erbrechtliche Beratung ein. Wir führen den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“. Für unsere Mandanten machen wir erbrechtliche Ansprüche, wie Erb-und Pflichtteilsansprüche geltend. Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Miterben und sonstigen Beteiligten und leisten Hilfestellung bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen.
Wir werden für unsere Mandanten bei Erbauseinandersetzungen unter Miterben tätig und unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag), komplexen Regelungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, sowie von Verträgen über die Auseinandersetzung von Nachlässen.
Umfasst ist dabei auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten speziell für Unternehmer.
Unsere Standorte
Hamburg und Kiel
Johannes Brahms Platz 1
20355 Hamburg
Tel.: 040 209 488 02
Dahlmannstraße 1-3
Kiel 24103
Tel.: 0431 908840 – 00
Eine Frage zu diesem Begriff?
Eine Definition ersetzt keinen Rechtsrat. Wir ordnen Ihren Fall ein.