Grundsätzlich gehen im Erbfall Mietverhältnisse auf die Erben über.
Allerdings sind, je nach Mietverhältnis, einige Besonderheiten zu beachten.
Wenn ein Wohnungsmieter stirbt, treten zunächst automatisch nahe Angehörige oder Mitmieter, mit denen der Erblasserdie Wohnung bewohnt, hat in den Vertrag ein. Sie haben jedoch Sonderkündigungsrechte.

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht untersuchen Ihren Fall genau und beantworten Ihre Fragen oder leiten in Abstimmung mit Ihnen alle notwendigen Schritte ein.

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