Eine Konfusion besteht, wenn eine Person gleichzeitig Gläubiger und Schuldner ist.
Im Erbrecht kommt dies z.B. vor, wenn der Erblasser Schulden bei seinem Alleinerben hatte.
Die rechtliche Folge davon ist, dass die Forderung erlischt.

Wir prüfen, ob bei Ihnen eine derartige Situation vorliegt und raten Ihnen zum richtigen Handeln.

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