= Geldleistungen, die den Hinterbliebenen nach dem Tod der versicherten Person zustehen.
Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente ist es hierbei unerheblich, ob die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammt.
Sie kann auch aus einer Lebensversicherung oder der Beamtenfürsorge resultieren.

Wir überprüfen für Sie, welche Ansprüche den Hinterbliebenen zustehen und ob Sie in die Anspruchserfüllung involviert sind.

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