Grundsatz der Erbenhaftung ist zwar, dass die Erben uneingeschränkt für alle Nachlassverbindlichkeiten haften.
Sie können jedoch eine Haftungsbeschränkung vornehmen, indem die Haftung z.B. zeitlich eingegrenzt oder auf das Vermögen des Nachlasses beschränkt wird.
Eine andere Möglichkeit ist die Ausschlagungder Erbschaft.

Wir beraten Sie vollumfänglich und ermitteln für Sie die günstigste Variante. Legen Sie das Nachlassmanagement in unsere Hände.

Weiter lesen:
Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!