Mit einer Generalvollmacht wird einer Person das Recht eingeräumt, den Vollmachtgeber in allen Rechtsgeschäften vertreten zu können.
Im Erbrecht tritt dies häufig in Form einer Vorsorgevollmacht auf, welche sicherstellt, dass im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Erblassers eine andere Person über die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten entscheiden kann.

Generalvollmachten können komplex sein und bedürfen sorgfältiger Überprüfung. Wir übernehmen dies gern für Sie.

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