= Vermächtnis, das dem Vermächtnisnehmer Schulden erlässt.
Das Erlassvermächtnis kommt daher den Schuldnern des Erblassers zugute.
Dies können z.B. Kinder sein, die von Ihren Eltern zu Lebzeiten ein Darlehen erhalten haben.
Die vorher bestehende Forderung erlischt und kann von den Erben nicht mehr erhoben werden.

Wir prüfen für Sie, ob ein Erlassvermächtnis wirksam ist, oder ob Sie als Erbin die Erfüllung der Forderung beanspruchen können.

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