Ein gemeinschaftliches Testament entfaltet eine Bindungswirkung nur für sogenannte wechselbezügliche Verfügungen.
Letztere sind so voneinander abhängig, dass die eine mit der anderen steht und fällt.
Die Vertragspartner, in der Regel Ehegatten, können die Bindungswirkung aber selbst ausschließen oder abändern.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Überprüfung der Wechselbezüglichkeit.

Weiter lesen:
Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testamentes. Lesen Sie hier mehr dazu.

WP Glossary Term Usage