Im Vorfeld der Gestaltung Ihrer Vermögensübergabe
…ist zu entscheiden, wer welches Vermögen bekommen soll.
Wir beschränken uns ganz bewusst auf das Thema „Erben und Vererben“, wobei unser Schwerpunkt im deutschen Erbrecht liegt. Bei Bedarf ziehen wir Spezialisten aus anderen Bereichen hinzu oder arbeiten mit den persönlichen Beratern, insbesondere Steuerberatern und „Hausanwälten“, unserer Mandanten zusammen.
Es stellen sich verschiedene Fragen zur Nachfolgeplanung:
> Wie wird der länger lebende Ehepartner finanziell abgesichert?
> Welches von mehreren Kindern soll das Haus, die Firma, oder bestimmte Gegenstände erhalten?
> …und was erhalten die anderen als Ausgleich?
Dies zu entscheiden fällt oft schwer.
> Man kann nicht alle gleich behandeln und möchte Einzelne nicht enttäuschen.
> Wir erläutern Ihnen die rechtlichen und steuerlichen Regelungsaspekte und geben Ihnen Hinweise zur Bewertung und Aufteilung Ihres Vermögens oder zur Bemessung von Ausgleichszahlungen.
Sofern Nachlassgegenstände im Erbfall
…nicht veräußert werden sollen oder können und von einem Erben Ausgleichszahlungen an die anderen Erben zu leisten sind, muss dafür unter Umständen sofort Geld verfügbar sein.
> Auch für Erblasserschulden, Pflichtteilsansprüche, Geldvermächtnisse, Gleichstellungsgelder oder Erbschaftsteuern, die im Erbfall sofort fällig werden, muss gegebenenfalls Liquidität vorhanden sein. Falls diese nicht vorhanden ist, kann die persönliche Nachfolgeplanung gefährdet sein.
> Diese ›Störfaktoren‹ sollten möglichst auf dem Verhandlungswege beseitigt werden. Diesem Aspekt, der oft vernachlässigt wird, widmen wir besondere Aufmerksamkeit, damit Sie zum Beispiel Ihren Vermögensberater bei der Bank frühzeitig mit in die Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung einbinden und ihm Gelegenheit geben können, ihr Vermögen rechtzeitig auf die Übergabe vorzubereiten