Patienten-
Im Falle stark verschlechterter Gesundheitheit und drohendem Tod…
…stellt die Patientenverfügung eine Anleitung für die Umsetzung Ihres Willens in Gesundheitsfragen dar.
1. Geltungsbereich
> Eine Patientenverfügung bezieht sich ausschließlich auf den Sterbeprozess oder auf einen nicht mehr verhinderbaren Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen mit absehbarer Todesfolge.
2. Inhalt
> Mit der Patientenverfügung werden Anweisungen zur Sterbebegleitung erteilt und man kann in ihr auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.
> Man kann ausdrücklich eine Palliativbehandlung, also die Abgabe schmerzstillender Medikamente mit der möglichen Nebenwirkung, dass der Todeseintritt beschleunigt wird, anweisen.
> Wenn der Betroffene in der Patientenverfügung eine eindeutige Richtung vorgibt, gibt die Verfügung den behandelnden Ärzten wichtige Hinweise auf dessen mutmaßlichen Willen in der weiteren Behandlung.
3. Form
> Patientenverfügungen müssen schriftlich verfasst werden. Um zu verhindern, dass die Verfügung nicht verwendet wird, weil sie zu alt ist, sollte die Verfügung jährlich neu geschrieben werden. Damit bringt der Betroffene zum Ausdruck, dass die Verfügung immer noch seinem Willen entspricht.
4. Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht
> Eine Patientenverfügung kann sinvoll mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden. So beinhaltet dann ein einziges Dokument den gesamten Willen und alle Regelungen für den Fall, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder umfassend für sich selbst zu sorgen.
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