Als Zessionar wird derjenige bezeichnet, dem im Wege der Zession vom Zedent eine Forderung abgetreten wird.
Als neuer Inhaber der Forderung kann der Zessionar diese in eigenem Namen gegen den Schuldner geltend machen.
Zessionar können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein.
Damit der Schuldner an den Zessionar zahlt, sollte dieser über den Gläubigerwechsel informiert werden.

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