Sind im Nachlass Nachlassforderungen enthalten, müssen diese nicht zwingend von den Erben gegen den Schuldner geltend gemacht werden. Viel mehr können Forderungen auch abgetreten werden. Der neue Forderungsinhaber kann die Forderung dann in eigenem Namen gegen den Schuldner geltend machen.

Wir helfen Ihnen bei der Vornahme der Abtretung und informieren, für einen reibungslosen Zahlungsablauf, den Schuldner.

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