Bei der Zession bezeichnet man den Abtretenden als Zedent und den Erwerbenden als Zessionar.
Für eine reibungslose Zahlung nach der Zession muss der Schuldner über den Wechsel der Forderungsinhaberschaft informiert werden, damit dieser an den neuen Gläubiger zahlt.

Wir begleiten Sie bei der Abwicklung der Abtretung und beraten Sie, welche Schritte für einen optimalen Ablauf gemacht werden sollten.

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