= Berechtigung, bestimmte Räume oder eine Wohnung bewohnen zu dürfen.
Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und ist gegenüber dem Eigentümer wirksam.
Ist eine Immobilie im Nachlass, kann diese mit einem Wohnrecht belastet sein.

Soll die Immobilie dann im Zuge der Nachlassabwicklung verkauft werden, entstehen oft Schwierigkeiten. Wir nehmen für Sie Kontakt mit dem Wohnrechtsberechtigten auf und vertreten Ihre Eigentümerinteressen.

Weiter lesen:
Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!