Als Ausdruck der Testierfreiheit kann ein Testament auch widerrufen werden.
Dafür muss ein neues Testament errichtet oder das alte vernichtet werden.
Liegen Wechselbezügliche Verfügungen vor, kann ein Widerruf nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Teil erfolgen.

Bestehen bei der Frage nach dem wirksamen Testament Zweifel, entsteht oft Streit, bei dem wir Ihre Interessen vertreten.

Weiter lesen:
Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!