Der Erblasser kann den Einsatz eines Testamentsvollstreckers anordnen.
Hat der Erblasser jedoch die Vergütung des Testamentsvollstreckers nicht bestimmt, muss diese zwischen Erben und dem Testamentsvollstrecker vereinbart werden.
Gesetzlich gibt es nur die Vorgabe einer angemessenen Vergütung. Häufig kommt es dann zu Streit.

Wir verfügen über viel Erfahrung und helfen Ihnen, eine angemessene Vergütung mit dem Testamentsvollstrecker zu vereinbaren.

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