Ist ein Rechtsgeschäft nichtig, entspricht aber formal und inhaltlich den Voraussetzungen eines anderen Rechtsgeschäfts, kann es unter bestimmten Voraussetzungen in dieses umgedeutet werden.
Wird ein Erbvertrag geschlossen, der z.B. wegen Formmängeln unwirksam ist, kann dieser in ein Testament umgedeutet werden.

Stellt sich beim Erbfall eine Unwirksamkeit heraus, prüfen wir für Sie, ob eine Umdeutung möglich ist, um Ihren Interessen und den des Erblassers gerecht zu werden.

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