Neben der Teilungsanordnung kann der Erblasser bestimmen, dass ein Erbe das Recht hat, einen bestimmten Nachlassgegenstand entgeltlich aus dem Nachlass zu übernehmen.
Eine solche Bestimmung erleichtert die Auseinandersetzung bei divergierenden Vorstellungen enorm.
Der zu zahlende Betrag für die Übernahme kann im Testament festgelegt werden.

Kommt es bei der Auseinandersetzung zu Konflikten, vertreten wir gegenüber den Miterben Ihre Interessen.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!